Leistung
Personalwirtschaft & Insolvenzgeld
Was genau bietet AUREON?
Personalwirtschaft im Insolvenzverfahren ist mehr als Lohnabrechnung. Es geht um die korrekte Ermittlung von Insolvenzgeld-Ansprüchen, die fristgerechte Einreichung der Bescheinigungen bei der Agentur für Arbeit, die Koordination von Vorfinanzierungen und die lückenlose Dokumentation für das Verfahren.
AUREON übernimmt den gesamten Personalwirtschaftsprozess — von der ersten Lohnabrechnung nach Verfahrenseröffnung bis zur Abmeldung der letzten Arbeitnehmer.
Insolvenzgeld-Abwicklung im Detail
Das Insolvenzgeld (§§ 165 ff. SGB III) sichert Arbeitnehmeransprüche für die letzten drei Monate vor Verfahrenseröffnung. Die korrekte Abwicklung erfordert:
- Ermittlung des anspruchsberechtigten Personenkreises
- Berechnung der individuellen Insolvenzgeldansprüche
- Erstellung und Einreichung der Bescheinigungen (Antrag auf Insolvenzgeld)
- Abstimmung mit der zuständigen Agentur für Arbeit
- Koordination der Vorfinanzierung mit Banken oder Factoring-Gesellschaften
- Prüfung und Weiterleitung eingehender Zahlungen
Lohnabrechnung im laufenden Verfahren
Wenn der Betrieb während des Verfahrens weiterläuft — ob im Rahmen einer Betriebsfortführung, Eigenverwaltung oder übertragenden Sanierung — übernimmt AUREON die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Ermittlung der Steuern und Sozialabgaben, Abstimmung mit dem Verfahrensbevollmächtigten und der Geschäftsführung sowie dem Verwalter über Masseverbindlichkeiten. Berichtigung der Umsatzsteuer nach § 17 UStG und Ermittlung des Sanierungsgewinns.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Sofortaufnahme
Unmittelbar nach Verfahrenseröffnung beginnt die Analyse der Personalakten und die Ermittlung der Insolvenzgeldansprüche.
Bescheinigungen
Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit — innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Laufend
Monatliche Lohnabrechnungen, Meldewesen, Kommunikation mit Behörden.
Abschluss
Abmeldungen, Schlussdokumentationen.
Warum ist Insolvenzgeld-Expertise so wichtig?
Die Dreimonatsfrist ist absolut. Wird sie versäumt, verlieren Arbeitnehmer ihren Anspruch — und der Verwalter steht vor schwierigen Erklärungen. Gleichzeitig ist die Bescheinigungspraxis der Agenturen für Arbeit regional unterschiedlich. AUREON kennt die Anforderungen und vermeidet Rückläufer, die Zeit kosten.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Insolvenzgeld-Antrags?
Die Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit dauert in der Regel vier bis acht Wochen. AUREON stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden — Rückfragen und Korrekturrunden kosten wertvolle Zeit.
Was passiert, wenn Lohnunterlagen unvollständig sind?
Das ist in vielen Verfahren die Realität. AUREON ist auf die Rekonstruktion und Bereinigung unvollständiger Lohnunterlagen eingerichtet und arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um Ansprüche zu sichern.
Insolvenzgeld schnell und korrekt abwickeln?
Kontaktieren Sie uns. Wir klären in einem kurzen Gespräch, wie AUREON das Insolvenzgeld und die Personalwirtschaft in Ihrem Verfahren übernehmen kann.
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