Für Steuerberater

Ihr Mandat bleibt Ihres.

Wir sichern Mandatsschutz zu und begleiten Ihr Mandat parallel in dieser besonderen Situation — in Abstimmung mit Ihnen oder bis zur Aufhebung des Sanierungsprozesses.

Sanierungssituationen als Ausnahmezustand

Wenn ein Mandant in eine Sanierungs- oder Insolvenzsituation gerät, stehen Steuerberater vor einer besonderen Herausforderung: Die betriebswirtschaftlichen Anforderungen steigen sprunghaft, während gleichzeitig insolvenzrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind, die außerhalb des normalen Kanzleialltags liegen.

AUREON übernimmt in dieser Phase die operative Umsetzung — in enger Abstimmung mit Ihnen, ohne in Ihre Mandatsbeziehung einzugreifen. Nach Abschluss des Sanierungsprozesses wird das Mandat selbstverständlich auf Wunsch zurückübertragen.

Was AUREON für Sie übernimmt

Finanzbuchhaltung im Verfahren

Übernahme der laufenden Buchführung unter Berücksichtigung insolvenzrechtlicher Besonderheiten — ohne Unterbrechung für Ihren Mandanten.

Insolvenzgeld-Abwicklung

Bescheinigungen, Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und Koordination der Vorfinanzierung — fristgerecht und vollständig.

Betriebswirtschaftliche Zuarbeit

Liquiditätsplanung, Ergebnisrechnung und Planungsunterlagen für Sanierungskonzepte — als Grundlage für Entscheidungen.

Nahtlose Rückübertragung

Nach Abschluss des Verfahrens übergeben wir das Mandat vollständig und dokumentiert an Sie zurück.

Mandatsschutz als Grundprinzip

AUREON konkurriert nicht mit Steuerberatern. Wir treten ausschließlich in der Sondersituation ein, in der spezialisiertes insolvenzrechtliches Know-how gefragt ist — und verlassen diese Rolle wieder, sobald das Verfahren beendet ist.

Die Zusammenarbeit läuft transparent und in enger Abstimmung mit Ihnen. Ihr Mandant bleibt Ihr Mandant.

Häufige Fragen

Wird das Mandat nach dem Verfahren zurückübertragen?

Ja, selbstverständlich. Die Rückübertragung an Sie ist fester Bestandteil der Zusammenarbeit — vollständig dokumentiert und ohne Reibungsverluste.

Wie läuft die Abstimmung zwischen AUREON und der bestehenden Kanzlei ab?

Wir stimmen uns eng mit Ihnen ab — Kommunikationswege und Rhythmus richten sich nach Ihren Anforderungen. Ziel ist eine nahtlose Ergänzung, keine Parallelstruktur.

Ihr Mandant in der Sondersituation?

Sprechen Sie uns an. Wir klären in einem kurzen Gespräch, wie AUREON Ihr Mandat in dieser Phase begleiten kann — diskret und in Abstimmung mit Ihnen.